Warnhinweis der AUMA
Achtung vor irreführenden Angeboten
Wir haben Kenntnis davon, dass zahlreiche Aussteller aufgefordert wurden, für einen Expo Guide, Fair Guide, Construct Data, International Fairs Directory oder Inexorg VerlagFirmendaten abzugleichen und in einem beigefügten Auftragsformular zu vervollständigen oder richtigzustellen. In dem Anschreiben heißt es hierzu, dass dies zur Aktualisierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um den Besuchern eine problemlose Kontaktaufnahme mit Ihrem Unternehmen zu ermöglichen.
Wenn Sie der Aufforderung von Expo Guide, Fair Guide, Construct Data, International Fairs Directory oder Inexorg Verlag nachkommen, schließen Sie mit diesen einen 3-Jahresvertrag für die Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser Vertrag verursacht jährliche Kosten in Höhe von rund 1.000,00 €. Wir stellen hiermit ausdrücklich klar, dass wir in keiner Vertragsbeziehung zu Expo Guide, Fair Guide oder Construct Data Verlag stehen. Wir haben diese weder ermächtigt noch in sonstiger Form veranlasst, an unsere Aussteller heranzutreten, um Daten für ein Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren. Wenn in einem Einzelfall eine Aktualisierung erforderlich ist, bitten wir Sie, dass Sie sich direkt an uns wenden.
Wenn Sie bereits das Auftragsschreiben für Expo Guide, Fair Guide, Construct Data, International Fairs Directory oder Inexorg Verlag unterzeichnet und auf diese Weise einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, raten wir Ihnen dringend, Ihre Erklärung unverzüglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Darüber hinaus sollten Sie den Vertrag kündigen, um eine Bezugsverpflichtung für die Zukunft auszuschließen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LG Köln vom 04.07.2007, "Az. 9 S 44/07. Danach kann die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internetverzeichnis trotz Nennung der monatlichen/ jährlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt. Schließlich sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren, um eine Zahlungspflicht zu überprüfen. Angebote anderer Verlage bzw. Messepublikationen stehen nicht im Zusammenhang mit Veranstaltungen unseres Hauses.
Das AgenturHaus GmbH